Kaufen · Einstieg
Bitcoin verkaufen in der Schweiz
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Verkaufen geht bei fast jedem Anbieter, bei dem sich auch kaufen lässt. Es kostet ungefähr gleich viel: zwischen 0.95 % und 1.80 % ausgewiesene Gebühr. Dazu kommt der Spread ein zweites Mal. Beim Verkauf aus einer eigenen Wallet zahlst du zusätzlich die Netzwerkgebühr. Auf dem Konto kann die Bank nach der Herkunft fragen.
Wo der Rückweg offensteht
Die Tabelle zeigt, was die Anbieter auf ihren eigenen Seiten zum Verkauf ausweisen. Alle Angaben stammen vom 22. August 2026.
| Anbieter | Gebühr | Auszahlung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Relai | 1.0 % | auf das eigene Konto | Netzwerkgebühr trägt beim Verkauf der Nutzer |
| Mt Pelerin | 1.3 % ab CHF 500 Jahresumsatz | Banküberweisung | erste CHF 500 im Jahr gebührenfrei |
| Swissquote | 1.0 % | Konto bei Swissquote | Depotgebühr ab CHF 20 im Quartal |
| PostFinance | 0.95 % | Konto bei PostFinance | nur verkaufbar, was dort gekauft wurde |
| Zürcher Kantonalbank | 1.0 % | eigenes Konto | Mindestgebühr CHF 10 pro Auftrag |
| Luzerner Kantonalbank | 1.80 % bis CHF 10’000 | eigenes Konto | Einlieferung von aussen ab CHF 5’000 möglich |
| Valiant | 1.0 % bis CHF 25’000 | eigenes Konto | keine Ein- oder Auslieferung, nur werktags handelbar |
| Värdex-Automat | 11 % plus CHF 4 | Bargeld in Hundertern | höchstens CHF 1’000 in 30 Tagen |
Der SBB-Billettautomat fällt heraus. Dort ist nur der Kauf vorgesehen, ein Rückverkauf nicht. Wie dieser Weg funktioniert, steht in Bitcoin bar kaufen in der Schweiz.
Bei PostFinance und der Valiant ist der Rückweg an den Hinweg gebunden. Die Produktbeschreibung von PostFinance führt die Zeile «Transfer (Empfangen und Senden)» mit dem Wert «Aktuell nicht verfügbar». Die Valiant nimmt die Ein- und Auslieferung in ihren Bedingungen vom Dienst aus. Wer dort Bitcoin hält, kann sie verkaufen, aber keine von aussen einliefern. Wer selbst verwahrt, kann beide Institute für den Verkauf also nicht benutzen.
Drei Abläufe, die sich unterscheiden
Welcher Weg offensteht, hängt davon ab, wo die Bitcoin heute liegen.
Beim Anbieter, bei dem du gekauft hast. Das ist der kürzeste Weg. Der Bestand liegt bereits dort. Der Verkauf ist ein Auftrag im E-Banking oder in der App, der Erlös landet auf dem Konto beim selben Institut. Bei PostFinance und der Zürcher Kantonalbank ist es zugleich der einzige Weg, weil beide keine Ein- oder Auslieferung anbieten.
Aus einer Wallet in eigener Verwahrung. Hier kommt ein Schritt dazu: Die Bitcoin müssen zuerst an den Anbieter überwiesen werden. Das setzt voraus, dass dieser eine Einlieferung überhaupt annimmt. Relai und Mt Pelerin sind darauf ausgelegt, weil sie ohnehin auf eine eigene Wallet auszahlen. Bei der Luzerner Kantonalbank ist die Einlieferung möglich und ab einem Gegenwert von CHF 5’000 je Kryptowährung vorgesehen. Die Valiant nimmt die Ein- und Auslieferung in ihren Bedingungen ausdrücklich vom Dienst aus; dort gilt dasselbe wie bei PostFinance.
Gegen Bargeld am Automaten. Värdex Suisse zahlt Bitcoin in Franken aus, in Hundertfrankennoten. Der Ablauf ist enger getaktet als bei den übrigen Wegen: Der Automat druckt ein Ticket mit einer Adresse, an die der genaue Betrag innert zehn Minuten gesendet werden muss. Danach wartet das System auf die Bestätigung im Netzwerk, was nach Angaben des Betreibers 15 bis 60 Minuten dauert. Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, keine Bitcoin von einer Handelsplattform zu senden, weil deren Auszahlungen zu lange brauchen und die Frist dann verstreicht.
Was der Verkauf tatsächlich kostet
Der Spread greift ein zweites Mal
Der Spread: Die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs eines Anbieters. Sie wird selten als Gebühr ausgewiesen, wirkt aber wie eine und ist mitunter der grössere Kostenblock. ist die Spanne zwischen dem Preis, zu dem ein Anbieter kauft, und dem, zu dem er verkauft. Beim Kauf ist er bereits Thema. Kein Schweizer Anbieter beziffert ihn. Relai schreibt in seiner Preisgestaltung von «einer geringen Preisspanne», Mt Pelerin nennt auf der Preisseite gar keine Zahl dazu.
Beim Verkauf fällt diese Spanne ein zweites Mal an. Sie fällt dabei in die andere Richtung. Wer im Januar kauft und im Juni verkauft, hat sie zweimal bezahlt, ohne dass sie je auf einer Abrechnung erschienen wäre. Bei einem ausgewiesenen Satz von 1.0 % je Richtung liegt der tatsächliche Preis des Hin- und Rückwegs damit über zwei Prozent. Um wie viel, sagt niemand.
Die Netzwerkgebühr wechselt die Seite
Wer aus einer Wallet in eigener Verwahrung verkauft, schickt die Bitcoin an den Anbieter. Diese Überweisung ist eine gewöhnliche Bitcoin-Transaktion und kostet eine Netzwerkgebühr.
Relai hält in seiner Preisgestaltung fest, dass die Nutzer diese Gebühr beim Verkauf tragen, weil es sich um eine Wallet ohne Verwahrung handelt. Beim Kauf übernimmt Relai sie. Die Höhe hängt von der Auslastung des Netzwerks und von der Zahl der zusammengeführten Teilbeträge in deiner Wallet ab, weshalb sich kein Prozentsatz angeben lässt. Sichtbar wird der Betrag vor der Bestätigung.
Am Automaten kostet es ein Vielfaches
Värdex Suisse weist für seine Automaten eine Kommission von 11 % und eine feste Transaktionsgebühr von CHF 4 aus. Das gilt für den Kauf wie für den Verkauf. Das Unternehmen begründet es auf derselben Seite mit den Kosten für Wartung, Betrieb, Sicherheit und Compliance eines Automatennetzes.
Der Weg hat trotzdem seine Berechtigung, weil er der einzige ist, der Bargeld ausgibt. Was er kostet, gehört aber vor die Entscheidung und nicht danach. Mehr dazu steht in Bitcoin-Automaten in der Schweiz.
Wenn das Geld auf dem Konto ankommt
Wer eine grössere Summe aus einem Bitcoin-Verkauf überwiesen bekommt, wird von seiner Bank möglicherweise gefragt, woher sie stammt. Artikel 6 des Geldwäschereigesetzes verpflichtet sie dazu, wenn eine Transaktion «ungewöhnlich erscheint» oder «mit einem erhöhten Risiko behaftet» ist. Einen Frankenbetrag nennt das Gesetz nicht, und die Verordnung überlässt die Kriterien der einzelnen Bank. Deshalb dürfen zwei Banken bei derselben Summe verschieden handeln.
Vorbereiten lässt sich das. Kaufabrechnungen, Kontoauszüge über die damals eingesetzten Franken und bei Selbstverwahrung die Überweisungen im Netzwerk ergeben zusammen eine lückenlose Kette. Wer sie vor dem Verkauf sammelt, beantwortet die Frage in einer Mail statt in mehreren Wochen.
Wie eine Abklärung abläuft, warum sie keine Kontosperre ist und welche Belege im Einzelnen taugen, steht in Was die Bank fragt, wenn Geld aus einem Bitcoin-Verkauf ankommt.
Wann aus dem Gewinn Einkommen wird
Private Kapitalgewinne auf beweglichem Vermögen sind steuerfrei. Das steht in Artikel 16 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und gilt für Bitcoin wie für Aktien.
Beim Verkaufen wird trotzdem eine Frage aktuell, die beim Kaufen niemand stellt: ab wann jemand als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler gilt. Dann sind die Gewinne steuerbar und die Verluste abziehbar.
Das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV vom 27. Juli 2012 gibt dafür eine Vorprüfung vor. Sind fünf Kriterien kumulativ erfüllt, gehen die Steuerbehörden in jedem Fall von privater Vermögensverwaltung aus. Zwei davon betreffen das Verkaufen unmittelbar: eine Haltedauer von mindestens sechs Monaten und ein Transaktionsvolumen von höchstens dem Fünffachen des Wertschriftenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
Sind die Kriterien nur teilweise erfüllt, werden nach dem Kreisschreiben «die gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt». Die Vorprüfung schliesst Gewerbsmässigkeit aus. Sie stellt sie nicht fest.
Die übrigen drei Kriterien und was daraus für die Steuererklärung folgt, stehen in Bitcoin und Steuern in der Schweiz.
Was in der Schweiz anders ist
Der Rückweg zu Franken führt hier über eine Bankverbindung, die es schon gibt. Wer bei Swissquote, PostFinance, der Zürcher Kantonalbank, der Luzerner Kantonalbank oder der Valiant verkauft, bekommt den Erlös auf ein Konto beim selben Institut. Damit entfällt die Überweisung von einer ausländischen Handelsplattform, die in deutschen Anleitungen den grössten Abschnitt füllt.
Die Kehrseite steht im Abschnitt darüber. Weil das Geld innerhalb desselben Instituts ankommt, sieht die Bank den Zufluss und ordnet ihn zu. Wer über eine Plattform im Ausland verkauft und den Betrag anschliessend in die Schweiz überweist, verschiebt die Frage nur und macht sie zugleich schwerer zu beantworten.
Was hier bewusst nicht steht
Keine Aussage dazu, wann verkauft werden soll. Diese Frage lässt sich nur mit einer Meinung über den künftigen Kurs beantworten. Eine solche Meinung steht auf dieser Seite nirgends.
Keine Zahl zum Spread. Kein Anbieter beziffert ihn. Eine Schätzung wäre erfunden.
Keine Angabe, ab welchem Betrag die Bank fragt. Das Gesetz nennt keine. Die Banken veröffentlichen ihre Kriterien nicht.
Der eine Schritt, der sich lohnt
Sammle die Belege, bevor du verkaufst. Kaufabrechnungen, Kontoauszüge und bei Selbstverwahrung die Transaktionen aus deiner Wallet. Wer diese Unterlagen beisammen hat, beantwortet die Frage nach der Herkunft in einer Mail statt in mehreren Wochen.
Wer den umgekehrten Weg noch vor sich hat, findet die Anbieter und ihre Kosten beim Kauf.
Häufige Fragen
Wo kann ich in der Schweiz Bitcoin verkaufen?
Bei fast jedem Anbieter, bei dem sich auch kaufen lässt: bei Relai, Mt Pelerin und Swissquote ebenso wie bei PostFinance, der Zürcher Kantonalbank, der Luzerner Kantonalbank und der Valiant. Dazu an den Krypto-Automaten. Am SBB-Billettautomaten geht nur der Kauf.
Was kostet es, Bitcoin zu verkaufen?
Bei den Apps und Banken liegt die ausgewiesene Gebühr zwischen 0.95 % und 1.80 %, meist gleich hoch wie beim Kauf. Dazu kommt der Spread, den kein Anbieter beziffert. Wer aus einer eigenen Wallet verkauft, zahlt zusätzlich die Netzwerkgebühr.
Muss ich der Bank sagen, woher das Geld kommt?
Möglicherweise ja. Nach Artikel 6 des Geldwäschereigesetzes muss eine Bank Hintergrund und Zweck einer Transaktion abklären, wenn diese ungewöhnlich erscheint oder ein erhöhtes Risiko trägt. Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht.
Ist der Gewinn aus einem Bitcoin-Verkauf steuerfrei?
Für Privatpersonen in der Regel ja, weil Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen nach Artikel 16 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer steuerfrei sind. Wer sehr aktiv handelt, kann als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft werden.
Kann ich Bitcoin gegen Bargeld verkaufen?
An den Krypto-Automaten von Värdex Suisse, ausschliesslich in Bitcoin und ausbezahlt in Hundertfrankennoten. Die Grenze liegt bei CHF 1'000 innerhalb von 30 Tagen.
Quellen
- Relai AG, Preisgestaltung Schweiz, Fassung vom 31. Dezember 2025 , abgerufen am
- Mt Pelerin Group SA, Our pricing , abgerufen am
- Luzerner Kantonalbank, Kryptowährungen kaufen und aufbewahren , abgerufen am
- Valiant Bank AG, Kryptowährungen , abgerufen am
- Värdex Suisse SA, Fees and Commissions , abgerufen am
- Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG), SR 955.0, Artikel 6 , abgerufen am
- Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA), SR 955.033.0, Artikel 13 , abgerufen am
- ESTV, Kreisschreiben Nr. 36 «Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel», 27. Juli 2012 , abgerufen am
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