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Bitcoin bar kaufen in der Schweiz
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Bitcoin gegen Bargeld gibt es in der Schweiz an jedem SBB-Billettautomaten, rund um die Uhr, für Beträge zwischen CHF 20 und CHF 500. Verlangt wird eine Schweizer Mobilnummer, kein Ausweis. Ausgegeben wird ein gedrucktes Paper Wallet. An diesem letzten Punkt verlangt der Weg Aufmerksamkeit.
Dieser Artikel behandelt den Billettautomaten der SBB. Die eigenständigen Krypto-Automaten sind ein anderer Weg, mit anderen Betreibern, anderen Gebühren und der Möglichkeit zu verkaufen. Sie stehen in Bitcoin-Automaten in der Schweiz.
Was am Automaten geht
| Wo | an allen SBB-Billettautomaten |
| Wann | rund um die Uhr |
| Betrag | CHF 20 bis CHF 500 |
| Zahlungsmittel | Bargeld, PostFinance Card, Maestro-Debitkarte |
| Identifikation | Telefonnummer eines Schweizer Mobilfunkanbieters plus Sicherheitscode |
| Betreiber | SweePay AG mit Sitz in Zug |
| Limiten | CHF 500 pro Tag, CHF 999 pro Monat |
| Ausgabe | gedrucktes Paper Wallet |
| Verkauf | nicht vorgesehen |
| Gebühr | wird erst am Gerät angezeigt |
Die Limiten stehen in den Nutzungsbedingungen, die der Käufer am Automaten akzeptiert; Betrag, Zahlungsmittel und Verfügbarkeit auf der Produktseite der SBB.
Die Gebühr ist nirgends beziffert. Weder die SBB-Seite noch die Nutzungsbedingungen nennen eine Zahl. Die Bedingungen sprechen von «Wechselkurs und eine Wechselgebühr, die vor Kaufabschluss von Ihnen akzeptiert wurden». Der Preis wird also angezeigt, bevor man zustimmt, allerdings erst dann. Ein Vergleich mit den übrigen Anbietern ist damit vorher nicht möglich.
Warum der Automat ohne Ausweis auskommt
Diese Frage stellt sich fast jeder, und die Antwort liegt in der Bauart des Systems.
Die Regel zuerst. Wer gewerbsmässig virtuelle Währungen gegen Bargeld oder andere anonyme Zahlungsmittel tauscht, muss seine Kundschaft ab einem Schwellenwert identifizieren. Die FINMA hat ihn in ihrer Mitteilung zur Teilrevision der Geldwäschereiverordnung mit tausend Franken beziffert, bezogen auf miteinander verbundene Transaktionen innerhalb von dreissig Tagen, ausdrücklich nicht pro Tag. In Kraft ist das seit dem 1. Januar 2023.
Was daraus für einen Automatenbetreiber folgt. Er hat zwei Möglichkeiten: Entweder er identifiziert seine Kundschaft mit Ausweis, oder er richtet den Dienst so ein, dass der Schwellenwert nicht erreicht werden kann. Beides ist zulässig; das zweite ist bei einem Gerät, das im Bahnhof steht, ungleich einfacher.
Und hier endet der Beleg. Die Nutzungsbedingungen nennen die Monatslimite von CHF 999, aber keinen Grund dafür. Sie liegt einen Franken unter dem Schwellenwert, ab dem eine Identifikation vorgeschrieben ist. Eine andere Erklärung für ausgerechnet diese Zahl ist nicht ersichtlich; belegt ist sie damit nicht. Dass die Mobilnummer mit Sicherheitscode die Käufe einer Person zuordnet, passt ins Bild: Ohne diese Zuordnung liesse sich eine Monatslimite gar nicht durchsetzen.
Wer die Regel kennt, versteht auch, warum am Automaten kein Weg zu einem höheren Betrag führt: Er läge über dem Schwellenwert, und damit gälte für den Dienst etwas anderes.
Das Paper Wallet
Was der Automat ausgibt, ist kein Guthaben und kein Konto, sondern ein Stück Papier mit zwei Angaben: einer Adresse, auf der die Bitcoin liegen, und dem privaten Schlüssel, mit dem sich darüber verfügen lässt.
Das ist Selbstverwahrung, allerdings mit einem erheblichen Vorbehalt.
Den Schlüssel hat ein Gerät erzeugt, dessen Innenleben du nicht gesehen hast. Gedruckt hat ihn ein Drucker, den du ebenfalls nicht kontrollierst. Du weisst nicht, ob der Schlüssel zufällig genug entstanden ist, ob er irgendwo protokolliert wurde und ob ausser dir jemand eine Kopie hat. Bei einer selbst erzeugten Wallet weisst du all das, weil du den Vorgang selbst ausgelöst und die Wiederherstellungswörter selbst notiert hast.
Daraus folgt ein Arbeitsschritt. Ein Paper Wallet vom Automaten ist ein brauchbarer Einstieg und ein schlechter Endzustand. Das übliche Vorgehen:
- Zuerst die eigene Wallet einrichten, mit selbst erzeugter Seed-Phrase: Eine Liste von meist 12 oder 24 Wörtern, aus der sich alle Schlüssel einer Wallet wiederherstellen lassen. Wer sie hat, hat die Bitcoin. Wer sie verliert, verliert sie. und notierten Wiederherstellungswörtern. Ohne diesen Schritt gibt es kein Ziel für die Übertragung.
- Dann den Betrag vom Paper Wallet auf eine Adresse dieser Wallet überweisen. Dabei fällt die Netzwerkgebühr an; bei kleinen Beträgen fällt sie anteilig spürbar ins Gewicht.
- Das Papier danach nicht als Sicherung aufbewahren. Es ist keine. Der Schlüssel darauf ist nach der Übertragung leer, und die Bitcoin hängen allein an den neuen Wiederherstellungswörtern. Aufheben schadet nicht, schützt aber nichts.
Wie die neue Wallet gesichert wird und wohin die Wörter gehören, steht unter Seed-Phrase sicher aufbewahren. Lässt du den Betrag dagegen liegen, hältst du dauerhaft einen Schlüssel, dessen Entstehung du nicht überprüfen kannst. Bei CHF 50 zum Ausprobieren ist das vertretbar, bei einem Bestand, den man behalten will, nicht.
Wofür sich der Weg eignet
Er eignet sich, um Bitcoin einmal ohne Konto und ohne Anmeldung auszuprobieren. Willst du wissen, wie sich eine Überweisung anfühlt, bekommst du hier für zwanzig Franken eine vollständige Erfahrung: kaufen, übertragen, Netzwerkgebühr sehen, Bestätigung abwarten. Der Durchgang zeigt in zwanzig Minuten, was ein Erklärtext beschreibt.
Er eignet sich auch für jemanden ohne Zugang zu den üblichen Wegen: kein Wertschriftendepot, keine Lust auf eine Kontoeröffnung, keine Karte für Onlinezahlungen. Der Automat verlangt nichts davon.
Er eignet sich nicht, um regelmässig oder in grösseren Beträgen zu kaufen. Die Monatslimite von CHF 999 setzt die Grenze, der Preis ist vorher nicht bekannt, und ein Verkauf ist nicht vorgesehen. Die übrigen Wege, App, Broker und Bank, stehen unter App, Broker und Bank im Vergleich; wer laufend kaufen will, richtet einen Sparplan ein, und was die Anbieter über die Jahre kosten, steht im Anbietervergleich.
Welche Daten dabei anfallen
Beim Kauf: die Mobilnummer und die Käufe, die ihr zugeordnet sind; sonst liesse sich die Monatslimite nicht durchsetzen. Bei Kartenzahlung zusätzlich die Kartendaten und damit die Bankverbindung; bei Barzahlung nicht.
Im Netzwerk: die Adresse und der Betrag, dauerhaft und öffentlich. Das ist bei jedem Bitcoin-Kauf so und keine Eigenheit des Automaten.
Was daraus wird: Solange die Adresse mit keiner identifizierten Person verknüpft wird, steht sie für sich. Sobald ein identifizierter Anbieter ins Spiel kommt, etwa beim Verkauf oder beim Weiterschicken an eine Börse, entsteht die Verknüpfung, und sie wirkt rückwirkend auf alles, was vorher auf dieser Adresse geschah.
Das ist eine Einordnung und keine Anleitung: Wer daraus ein Verfahren zur Umgehung von Identifikationspflichten ableiten will, findet es hier nicht. Dass Anbieter identifizieren, ist die Bedingung dafür, dass sie in der Schweiz reguliert arbeiten dürfen. Die Regulierung ist der Grund, warum das Geld dort besser aufgehoben ist als bei einem Gegenüber ohne Aufsicht.
Was in der Schweiz anders ist
Es gibt diesen Weg überhaupt. In vielen Ländern sind physische Kaufwege verschwunden; Automaten wurden reguliert, Betreiber gaben auf. Hier steht in jedem Bahnhof ein Gerät, das es kann, und es gehört zur Infrastruktur eines Staatsbetriebs.
Und der Zuschnitt ist schweizerisch. Eine Schweizer Mobilnummer statt eines Ausweises, PostFinance Card und Maestro als Zahlungsmittel, ein Betreiber in Zug: Jedes einzelne Element setzt voraus, dass man hier lebt. Für Reisende ist der Dienst praktisch nicht nutzbar, was erklärt, warum er im deutschsprachigen Netz kaum vorkommt, obwohl er seit Jahren läuft.
Bevor der Automat sich lohnt
Ein Paper Wallet ist ein Schlüssel, den ein Gerät erzeugt hat. Er wird erst zu etwas, das man behalten kann, wenn der Betrag auf einer selbst erzeugten Wallet liegt. Die einzurichten dauert länger als der Kauf am Automaten selbst. Sinnvoll ist deshalb, beides am selben Tag zu erledigen. Wer nur den ersten Teil macht, hat einen Zettel und keine Verwahrung.
Häufige Fragen
Kann man in der Schweiz Bitcoin bar kaufen?
Ja, an allen SBB-Billettautomaten, rund um die Uhr, für Beträge zwischen CHF 20 und CHF 500. Bezahlt werden kann mit Bargeld, PostFinance Card oder Maestro-Debitkarte.
Wo kann ich Bitcoin bar kaufen?
An den Billettautomaten der SBB. Sie stehen in jedem Bahnhof, und der Dienst läuft unabhängig von Schalteröffnungszeiten.
Braucht es dafür einen Ausweis?
Nein. Verlangt wird eine Telefonnummer eines Schweizer Mobilfunkanbieters, an die ein Sicherheitscode geht. Ein Ausweisdokument ist nicht vorgesehen.
Kann man am SBB-Automaten auch Bitcoin verkaufen?
Nein. Der Dienst sieht nur den Kauf vor; ein Rückverkauf am Automaten ist nicht möglich.
Was kostet der Kauf am Automaten?
Weder die SBB-Seite noch die Nutzungsbedingungen nennen einen Betrag. Die Bedingungen sprechen von einem Wechselkurs und einer Wechselgebühr, die vor Kaufabschluss angezeigt und akzeptiert werden. Die Zahl erfährt man also erst am Gerät.
Quellen
- SBB, Crypto Paper Wallet am Billettautomaten kaufen , abgerufen am
- SBB, Allgemeine Nutzungsbedingungen Bitcoin via SweePay , abgerufen am
- FINMA, Teilrevision der Geldwäschereiverordnung, Medienmitteilung vom 2. November 2022 , abgerufen am
- BIP-39: Mnemonic code for generating deterministic keys , abgerufen am
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