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Warum es keinen Steuerrechner gibt

Private Kapitalgewinne sind in der Schweiz steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Damit ist die häufigste Frage im Kern beantwortet. Bleibt die Vermögenssteuer, und die lässt sich seriös nicht ausrechnen, ohne Kanton, Zivilstand und Gesamtvermögen zu kennen. Die kantonalen Sätze reichen von wenigen Hundertstelprozenten bis rund einem Prozent, sind progressiv und kennen Freibeträge.

Ein Rechner, der daraus eine Zahl macht, wäre Scheingenauigkeit. Die ESTV-Jahresendkurse zum Nachschlagen gehören stattdessen in den Steuerartikel.