Direkt zum Inhalt

Diese Seite misst die Zugriffe mit Google Analytics. Ohne deine Zustimmung werden keine Cookies gesetzt und wirst du nicht wiedererkannt. An Google gehen in diesem Zustand trotzdem cookielose Angaben: aufgerufene Seite, Nutzeragent, Bildschirmauflösung und IP-Adresse. Stimmst du zu, kommen Cookies und die Wiedererkennung über mehrere Besuche dazu. Was das im Einzelnen heisst, steht in der Datenschutzerklärung.

BitcoinBasis

Bitcoin · Fortgeschritten

Wie privat ist Bitcoin?

Zuletzt geprüft: · Veröffentlicht:

Im Bitcoin-Register stehen Beträge, Adressen und Zeitpunkte, dauerhaft und für jeden lesbar. Namen stehen nicht darin. Der Name kommt an drei Stellen dazu, und alle drei liegen ausserhalb des Netzwerks: beim Anbieter, der dich identifiziert, bei der Weitergabe von Angaben zwischen Anbietern, und beim Nachschlagen deiner eigenen Adressen.

Was im Register steht und was nicht

Die Buchhaltung des Netzwerks ist vollständig öffentlich. Jeder kann sie herunterladen, und niemand kann daraus etwas löschen.

Sichtbar für jeden Nicht im Register
jede Adresse und ihr Bestand dein Name
jeder Betrag, auf acht Nachkommastellen deine Anschrift
der Zeitpunkt jeder Zahlung dein Wohnsitzland
welche Adressen eine Zahlung gemeinsam ausgegeben haben wozu eine Zahlung diente
die gesamte Vorgeschichte jeder Adresse wer eine Adresse kontrolliert

Die vierte Zeile ist die folgenreichste. Wenn eine Zahlung Beträge von mehreren Adressen zusammenlegt, muss der Absender über alle verfügt haben. Damit gehören diese Adressen erkennbar zusammen, auch wenn sie einzeln erzeugt wurden. Wer eine davon einer Person zuordnet, hat alle zugeordnet.

Eine neue Adresse je Zahlung hilft trotzdem. Sie verhindert, dass ein einzelner Empfänger deinen gesamten Verlauf sieht. Sie verhindert nicht, dass sich aus dem gemeinsamen Ausgeben ein Zusammenhang ergibt. Wallet-Software erzeugt neue Adressen automatisch; wie das aussieht, steht unter Bitcoin-Wallet erstellen.

Wer daraus etwas machen kann

Die Auswertung ist ein eigener Wirtschaftszweig, und der Bund beschreibt sie in seinen eigenen Worten.

Die Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung hält in ihrer Risikoanalyse zu Krypto-Assets fest, die inhärente Transparenz der meisten Blockchains biete «einzigartige Möglichkeiten zur Nachverfolgung von Finanzflüssen, wie es bei herkömmlichen Zahlungsverkehrssystemen nicht möglich ist». Durch den Einsatz von Blockchainanalyse-Werkzeugen liessen sich verdächtige Aktivitäten «unter Umständen leichter identifiziert und verfolgt werden».

Dieselbe Analyse benennt die Grenze. Die Möglichkeiten, den Inhaber einer non-custodial Wallet und die Herkunft der Vermögenswerte zu ermitteln, blieben «durch die technologische Ausgestaltung» beschränkt. Die KGGT setzt daneben, dass sie auch bei Fiatwährung und sonstigen Vermögenswerten beschränkt sind.

Für dich heisst das: Die Auswertung arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten, solange kein Name daran hängt. Sobald einer daran hängt, arbeitet sie mit Gewissheiten, und zwar rückwirkend über den ganzen Verlauf.

Die drei Stellen, an denen der Name dazukommt

Erstens: der Anbieter

Wer in der Schweiz gewerbsmässig fremde Vermögenswerte annimmt, aufbewahrt oder hilft, sie zu übertragen, ist Finanzintermediär nach Art. 2 Abs. 3 GwG und identifiziert seine Kundschaft. Bei Wechselgeschäften gegen Bargeld gilt dafür nach Art. 51a GwV-FINMA ein Schwellenwert von tausend Franken über dreissig verbundene Tage.

Ab hier ist die Verbindung hergestellt. Der Anbieter kennt deinen Namen und die Adresse, an die er ausgezahlt hat. Beides zusammen macht das Register für ihn lesbar wie einen Kontoauszug.

Zweitens: die Weitergabe zwischen Anbietern

Bei Zahlungsaufträgen gibt der Finanzintermediär nach Art. 10 GwV-FINMA Namen, Kontonummer und Adresse des Auftraggebers sowie Namen und Kontonummer der begünstigten Person an. Diese Regel heisst international Travel Rule.

Die KGGT beschreibt, wie weit die Schweiz sie zieht. Sie werde «konsequent umgesetzt, indem sie auch Zahlungen von und zu non-custodial Wallets miteinbezogen hat». Und die Anonymität von Zahlungen zwischen custodial Wallets werde bei entsprechender globaler Umsetzung «künftig erheblich eingeschränkt», weil die Angaben zu Sender und Empfänger zwischen den Anbietern ausgetauscht würden.

Drittens: das Nachschlagen der eigenen Adressen

Diese Stelle übersehen die meisten, weil sie nach nichts aussieht.

Eine Wallet muss wissen, was auf ihren Adressen liegt. Die meisten Programme fragen dafür einen Server des Herstellers oder einen öffentlichen Dienst. Dabei geht die Liste der eigenen Adressen an diesen Dienst, zusammen mit der IP-Adresse, unter der die Anfrage kommt.

Dasselbe gilt für den Blockexplorer. Wer seine eigene Adresse in eine Webseite eingibt, um den Eingang zu prüfen, sagt dem Betreiber, dass diese Adresse ihn interessiert. Ein einzelner Aufruf ist harmlos; die Gewohnheit über Jahre ist eine Zuordnung.

Die eigene Node

Sie beantwortet die dritte Stelle und nur diese. Sie gehört damit zur Selbstverwahrung: Bitcoin liegen in einer Wallet, deren Schlüssel man selbst kontrolliert, statt bei einem Anbieter. Kein Ausfallrisiko Dritter, dafür trägt man die Verantwortung für die Sicherung allein. wie die eigene Wallet. Eine eigene Node lädt das gesamte Register herunter und prüft es selbst. Die Wallet fragt danach den eigenen Rechner statt einen fremden Dienst, und niemand ausserhalb erfährt, welche Adressen abgefragt werden.

Was sie nicht leistet: Sie ändert nichts daran, dass das Register öffentlich ist, und sie löst die ersten beiden Stellen nicht auf. Wer über einen identifizierenden Anbieter kauft, hat die Verbindung bereits hergestellt, und keine Node nimmt sie zurück.

Der Preis sind Speicherplatz, eine lange erste Synchronisation und ein Gerät, das läuft. Belastbare Zahlen dazu stehen hier noch nicht; sie kommen aus eigener Messung und nicht aus einer fremden Angabe.

Was sich in der Praxis ändern lässt

Fünf Dinge, die nichts verschleiern und trotzdem einen Unterschied machen.

Gib eine Adresse nicht öffentlich neben deinem Namen an. Eine Adresse im Profil eines Forums, auf einer Spendenseite oder in einer Signatur verbindet beides dauerhaft, und die Verbindung lässt sich später nicht mehr trennen.

Verwende dieselbe Adresse nicht zweimal. Jede Wiederverwendung legt zwei Zahlungen desselben Empfängers nebeneinander. Gute Wallet-Software erledigt das von selbst, wenn man ihr die vorgeschlagene Adresse nicht überschreibt.

Rechne damit, dass Zusammenlegen Adressen verbindet. Wer einen grösseren Betrag aus vielen kleinen Eingängen zusammensetzt, macht dabei sichtbar, dass alle demselben Halter gehören. Das ist kein Fehler und eine Folge, die man kennen sollte, bevor man sie auslöst.

Prüf, wohin deine Wallet ihre Anfragen schickt. Ob ein Programm einen eigenen Server befragt, steht in seiner Dokumentation. Steht dort nichts, ist das die Antwort.

Und trenne, was nicht zusammengehört. Ein Bestand für den Alltag und einer für die lange Frist, in getrennten Wallets, verbindet sich nur dann, wenn du beides in einer Zahlung zusammenlegst.

Was in der Schweiz anders ist

Der Rahmen wird weiter, nicht enger. Mit der Anpassung des Bundesrechts an die Technik verteilter elektronischer Register ist die Verfügungsmacht über Vermögenswerte nach Darstellung der KGGT nicht mehr das alleinige Kriterium, um als Finanzintermediär unter das Geldwäschereigesetz zu fallen. Als Finanzintermediär gilt danach auch, wer «hilft, virtuelle Währungen an eine Drittperson zu übertragen», sofern eine dauernde Geschäftsbeziehung besteht.

Die eigene Verwahrung bleibt davon unberührt. Wer eigene Schlüssel für sich selbst hält, nimmt keine fremden Vermögenswerte an und handelt nicht berufsmässig. Beide Voraussetzungen von Art. 2 Abs. 3 GwG fehlen.

Und eine Eigenheit, die man kennen sollte: Das Register kennt keine Landesgrenze. Wer in der Schweiz kauft und im Ausland verkauft, hat trotzdem eine durchgehende Kette, und die Verknüpfung an einem Ende wirkt auf das ganze. Welche Schweizer Wege welche Angaben verlangen, steht unter Bitcoin anonym kaufen in der Schweiz und im Überblick über alle Schweizer Kaufwege.

Was dieser Artikel nicht behandelt

Verfahren zur Verschleierung der Herkunft. Mixing-Dienste und verwandte Werkzeuge stehen hier nicht, weil sich ihre rechtliche Einordnung in der Schweiz für diesen Artikel nicht belegen liess. Eine Anleitung, die eine strafrechtliche Frage offen lässt, ist keine Information.

Die Frage, ob Bitcoin «anonym» ist. Sie ist eine Behauptung und wird als solche geprüft unter Bitcoin, Mythen und Fakten.

Warum eine Einheit an einer Schranke anders behandelt wird als eine andere. Das ist die Frage nach der Fungibilität, und sie steht unter Woran man Geld misst.

Häufige Fragen

Kann jemand sehen, wie viele Bitcoin ich habe?

Wer eine deiner Adressen kennt, sieht deren Bestand und deren gesamte Geschichte. Wer weiss, welche Adressen zusammengehören, sieht die Summe. Ohne diese Zuordnung sieht er einzelne Adressen ohne Namen.

Ist Bitcoin anonym oder pseudonym?

Pseudonym. Die Adresse steht anstelle eines Namens, und sie bleibt dieselbe Kennung über alle Zahlungen hinweg. Ob die Behauptung «anonym» stimmt, behandelt der Artikel zu den verbreiteten Mythen.

Bringt eine neue Adresse für jede Zahlung etwas?

Sie erschwert die Zuordnung und beseitigt sie nicht. Werden mehrere Adressen in einer Zahlung gemeinsam ausgegeben, zeigt das, dass sie derselben Wallet gehören. Wallet-Software macht das automatisch.

Sieht mein Anbieter, was ich nach der Abhebung mit den Bitcoin mache?

Er kennt die Adresse, an die er ausgezahlt hat, und das Register ist öffentlich. Was danach von dieser Adresse aus geschieht, kann er wie jeder andere nachlesen.

Hilft eine eigene Node bei der Privatsphäre?

Bei einer bestimmten Frage ja. Wer seine Adressen über einen fremden Dienst abfragt, zeigt diesem Dienst, welche Adressen ihn interessieren, zusammen mit seiner IP-Adresse. Eine eigene Node beantwortet diese Abfragen selbst.

Quellen

  1. Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT), National Risk Assessment: Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch Krypto-Assets, 2024, Kapitel 8.2.4 und 8.2.6 , abgerufen am
  2. Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA), SR 955.033.0, Artikel 10 und 51a , abgerufen am
  3. Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG), SR 955.0, Artikel 2 , abgerufen am

Passend dazu

  • Bitcoin, Mythen und Fakten

    Vier verbreitete Behauptungen über Bitcoin, geprüft. Mit dem, was daran stimmt, dem was nicht stimmt und dem, was sich nicht belegen liess.

  • Kaufen

    Bitcoin anonym kaufen in der Schweiz

    Anonym geht keiner der Wege. Sie unterscheiden sich darin, welche Angaben sie verlangen. Die Schweizer Wege nebeneinander, mit dem Weg der wenigsten Angaben.

  • Woran man Geld misst

    Sechs Eigenschaften, an denen Geld seit jeher gemessen wird. Dazu, wie Gold, Bargeld, Buchgeld und Bitcoin dabei abschneiden. Auch dort, wo sie versagen.

  • Kaufen

    Bitcoin kaufen in der Schweiz

    Die fünf Wege zum Bitcoin in der Schweiz, was sie kosten, welche Daten dabei anfallen und warum kein Anbieter seinen Spread beziffert.