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BitcoinBasis

Geld & Recht · Einstieg

Schweizer Banken mit Bitcoin-Angebot

Zuletzt geprüft: · Veröffentlicht:

Von den geprüften Instituten belegen zwei, dass sich Bitcoin auf eine eigene Adresse abheben lässt: Swissquote für USD 10 und die Luzerner Kantonalbank für CHF 80 je Kryptowährung und Auslieferung. Die Zürcher Kantonalbank und PostFinance schliessen den Transfer auf ihren eigenen Seiten ausdrücklich aus; dort bleibt der Bestand im Haus, und die Valiant schliesst die Auslieferung in ihren Bedingungen ebenfalls aus. Bei Raiffeisen, Migros Bank und UBS findet sich überhaupt kein Bitcoin-Angebot.

Warum diese Frage und nicht der Preis

«Welche Bank bietet Bitcoin an» ist die Frage, die man zuerst stellt. Den Ausschlag gibt meistens eine andere.

Ein Institut, bei dem der Kauf einen halben Prozentpunkt günstiger ist, das die Bitcoin aber nie herausgibt, löst ein anderes Problem als eines, das etwas mehr kostet und die Abhebung zulässt. Beim ersten bleibt man dauerhaft darauf angewiesen, dass die Bank existiert, das Angebot weiterführt und den Verkauf zulässt. Beim zweiten kann man diese Abhängigkeit jederzeit beenden.

Bei vier der fünf Institute mit Angebot liegt der Preisunterschied im Bereich von Zehntelprozenten; die Luzerner Kantonalbank fällt mit 1.80 % auf der untersten Stufe heraus. Der Unterschied zwischen «kann abheben» und «kann nicht abheben» ist dagegen keine Frage des Grades.

Die Institute im Überblick

Vergleich der Anbieter. Die Spaltenköpfe sind Schaltflächen zum Sortieren.
Anbieter Art Gebühr Spread Abhebung auf eigene Adresse Sparplan Nachteil Geprüft
Swissquote Bank 1 % noch nicht erhoben ja, USD 10 noch nicht erhoben Zur Handelsgebühr kommt eine vierteljährliche Depotgebühr ab CHF 20, in die Krypto-Werte eingerechnet werden. Die Abhebung von Bitcoin auf eine eigene Adresse kostet USD 10. Die 1.0 % gelten für Stufe «Standard I»; die Staffel reicht bis 0.08 % ab USD 60 Mio. Handelsvolumen in 30 Tagen. 9. August 2026
PostFinance Bank 0.95 % noch nicht erhoben nein ja Ein Transfer von Kryptowährungen ist weder hinein noch hinaus möglich: Die Produktbeschreibung führt die Zeile «Transfer (Empfangen und Senden)» mit dem Wert «Aktuell nicht verfügbar». Wer bei PostFinance kauft, kann die Bitcoin nicht auf eine eigene Adresse abheben und keine eigenen einliefern. Zur Handelsgebühr kommt eine Portfoliogebühr von 0.15 % pro Jahr auf das gesamte Kryptovermögen, zuzüglich Mehrwertsteuer. Mindestbetrag USD 50 pro Auftrag und pro Sparplanrate. 12. August 2026
Zürcher Kantonalbank Bank 1 % noch nicht erhoben nein noch nicht erhoben Die Bank verwahrt ausschliesslich selbst. Ihre Hilfeseite sagt es wörtlich: «Derzeit ist es nicht möglich, Kryptowährungen an die Bank zu transferieren oder von der Bank ausliefern zu lassen.» Dazu kommt eine Mindestgebühr von CHF 10 pro Auftrag. Bei einem Sparplan über CHF 200 im Monat ist das das Fünffache des Prozentsatzes. Über Telefon oder Brief statt E-Banking verdoppelt sich der Satz auf 2.00 %. Ob für Kryptowährungen eine Depotgebühr anfällt, liess sich der Preisübersicht nicht entnehmen. 12. August 2026
Luzerner Kantonalbank Bank 1.8 % noch nicht erhoben ja, CHF 80 noch nicht erhoben Die Transaktionsgebühr beginnt bei 1.80 % und sinkt erst über CHF 10'000 auf 1.55 %, über CHF 100'000 auf 1.00 %. Dazu kommt eine Depotgebühr von 0.60 % pro Jahr, exklusive Mehrwertsteuer. Die Auslieferung auf eine eigene Adresse kostet CHF 80 exklusive Mehrwertsteuer pro Kryptowährung und Auslieferung, mit einem Mindestbetrag von CHF 1'000. Die Bank hält ausdrücklich fest, dass komplexe Transfers zu kostenpflichtigen Geldwäscherei-Abklärungen führen können. Einen Spread weist sie nicht aus. 22. August 2026
Valiant Bank 1 % noch nicht erhoben nein noch nicht erhoben Ein Transfer auf eine eigene Adresse ist ausgeschlossen. Die «Besonderen Bedingungen für Digitale Vermögenswerte» zählen auf, was der Dienst umfasst, und halten fest: «Staking und/oder eine ähnliche Tätigkeit, die Leihe sowie die Ein- und Auslieferung bzw. die Aussonderung von DV sind davon nicht erfasst.» Gehandelt wird nur werktags zwischen 08:00 und 17:30 Uhr. Zur Transaktionsgebühr von 1.00 % kommt ein Depotpreis von 0.25 % pro Jahr, exklusive Mehrwertsteuer, mit einem Mindestbetrag von CHF 50, vierteljährlich belastet; bis 28 Jahre entfällt er. Einen Spread weist die Bank nicht aus. 22. August 2026
Raiffeisen Schweiz Bank Auf den eigenen Seiten kein Angebot gefunden. Auf der Übersicht der Anlageprodukte für Privatkunden stehen Vermögensverwaltung, Anlagefonds, ETF, strukturierte Produkte, Edelmetalle, Aktien und Obligationen. Kryptowährungen kommen nicht vor. Eine ausdrückliche Aussage, dass Raiffeisen kein Bitcoin anbietet, steht dort aber ebenso wenig. Das ist ein Nicht-Fund, keine belegte Absage. noch nicht erfasst 12. August 2026
Migros Bank Bank Auf den eigenen Seiten kein Angebot gefunden. Die Übersicht der Anlagelösungen für Privatpersonen führt Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Fondssparplan, Wertschriftendepot, eigene Fonds, strukturierte Produkte, Festgeld, Kassenobligationen, Edelmetalle und Lombardkredit auf. Kryptowährungen fehlen. Die Bank schreibt im Ratgeberteil über Bitcoin, bietet ihn dort aber nicht an. Eine ausdrückliche Absage steht nirgends. noch nicht erfasst 12. August 2026
UBS Bank Auf den eigenen Seiten kein Angebot gefunden. Auf der Anlageübersicht für Privatkunden in der Schweiz erscheinen Vermögensverwaltungs- und Beratungsmandate, Fondskonten, Aktien und Obligationen. Kryptowährungen sind als handelbares Produkt nicht aufgeführt. Eine ausdrückliche Absage steht dort nicht. noch nicht erfasst 12. August 2026

Zuletzt an den Seiten der Anbieter geprüft: 22. August 2026.

An der Spalte «Abhebung auf eigene Adresse» hängt die Entscheidung. Sie steht auf «nein», wenn das Institut es auf seinen eigenen Seiten ausschliesst, und auf «noch nicht erhoben», wenn dazu nichts zu finden war. Das sind zwei verschiedene Aussagen, die hier bewusst nicht zusammenfallen.

Was «die Bank verwahrt es für Sie» bedeutet

Alle Institute mit Angebot verwahren die Bitcoin selbst oder über einen Dienstleister. Das klingt nach einer Dienstleistung, und in einer Hinsicht ist es das auch: Man muss sich nicht um Schlüssel kümmern und kann nichts verlieren, was sich nicht wiederherstellen lässt.

Bezahlt wird das mit einer Unterscheidung, die im Alltag nicht auffällt und im Ernstfall den Ausschlag gibt.

Anspruch auf Bitcoin Verfügung über Bitcoin
Wer hält den Schlüssel das Institut oder sein Dienstleister man selbst
Was man besitzt eine Forderung gegen ein Unternehmen den Zugang zu einer Adresse im Netzwerk
Wovon es abhängt davon, dass das Institut leistungsfähig und leistungswillig bleibt von der eigenen Sicherung
Was bei einer Sperre passiert die Position bleibt, der Zugriff nicht nichts
Wer es beenden kann nur das Institut, durch Verkauf oder Auslieferung man selbst, jederzeit

Wer bei einem Institut kauft, das nicht ausliefert, hält eine Position, deren Wert sich am Bitcoin-Kurs bemisst. Bitcoin im Sinne von Selbstverwahrung: Bitcoin liegen in einer Wallet, deren Schlüssel man selbst kontrolliert, statt bei einem Anbieter. Kein Ausfallrisiko Dritter, dafür trägt man die Verantwortung für die Sicherung allein. hält er damit nicht. Für jemanden, der ohnehin nur am Kurs teilhaben will, ist das kein Mangel. Für jemanden, der die Bitcoin gerade deshalb hält, weil sie von keinem Unternehmen abhängen sollen, hebt es den Zweck auf.

Institut für Institut

Swissquote

Das einzige geprüfte Institut, das die Abhebung auf eine eigene Adresse mit einem Preis ausweist: USD 10. Die Handelsgebühr beträgt auf der untersten Tarifstufe 1.00 %.

Der Nachteil: Zur Handelsgebühr kommt eine vierteljährliche Depotgebühr ab CHF 20, in die Krypto-Werte eingerechnet werden. Bei einem Sparplan über CHF 200 im Monat ist diese Depotgebühr über zehn Jahre der grössere Posten. Sie fällt auch dann an, wenn gar nicht gehandelt wird.

PostFinance

Kauf und Verkauf laufen direkt im E-Finance oder in der App, ab USD 50 pro Auftrag, auch als Sparplan. Die Handelsgebühr beträgt 0.95 % auf der untersten Stufe, dazu kommt eine Portfoliogebühr von 0.15 % pro Jahr auf das gesamte Kryptovermögen, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Dieser Abschnitt vergleicht PostFinance mit den übrigen Instituten. Was das Angebot im Einzelnen kostet, was es nicht kann und für wen es reicht, steht in Bitcoin bei PostFinance.

Der Nachteil: Die Produktbeschreibung führt in der Tabelle «Preise und Konditionen» die Zeile «Transfer (Empfangen und Senden)» mit dem Wert «Aktuell nicht verfügbar». Der Transfer ist damit in beide Richtungen ausgeschlossen: Man kann weder eigene Bitcoin einliefern noch gekaufte abheben. Die Produktseite formuliert dieselbe Sache als Vorteil: Man brauche keine eigene Wallet. Beides stimmt; es ist dieselbe Eigenschaft, einmal aus Sicht der Bequemlichkeit und einmal aus Sicht der Verfügung.

Zürcher Kantonalbank

Handelbar sind Bitcoin, Ethereum, Solana und Chainlink, über E-Banking und App. Die Preisübersicht nennt 1.00 % über die digitalen Kanäle und 2.00 % über Telefon oder Brief, bei einer Mindestgebühr von CHF 10 beziehungsweise CHF 20 pro Auftrag.

Der Nachteil: Die Bank sagt es auf ihrer Hilfeseite selbst: «Derzeit ist es nicht möglich, Kryptowährungen an die Bank zu transferieren oder von der Bank ausliefern zu lassen.» Dazu kommt die Mindestgebühr: Wer monatlich CHF 200 kauft, zahlt CHF 10 statt der CHF 2, die 1.00 % ergäben. Das ist das Fünffache. Bei kleinen, regelmässigen Beträgen bestimmt die Mindestgebühr den Preis.

Luzerner Kantonalbank

Sie liefert aus, und das ist die Ausnahme unter den Kantonalbanken. Die Bank nennt auf ihrer Kryptoseite eine Auslieferung auf eine eigene Adresse für CHF 80 exklusive Mehrwertsteuer, je Kryptowährung und Auslieferung, mit einem Mindestbetrag von CHF 1’000. In die Gegenrichtung ist die Einlieferung kostenlos, ab einem Gegenwert von CHF 5’000 je Kryptowährung.

Handelbar sind Bitcoin und mehrere weitere Währungen. Die Bank hält ausdrücklich fest, dass sie keine Wechselkursgebühren belastet.

Der Nachteil: Der Preis. Die Transaktionsgebühr beginnt bei 1.80 % und sinkt erst über CHF 10’000 auf 1.55 %, über CHF 100’000 auf 1.00 %. Dazu kommt eine Depotgebühr von 0.60 % pro Jahr, exklusive Mehrwertsteuer. Das ist der höchste Satz unter den geprüften Instituten, und die Depotgebühr ist das Vierfache der PostFinance-Portfoliogebühr. Die Bank hält zudem fest, dass komplexe Transfers zu kostenpflichtigen Geldwäscherei-Abklärungen führen können.

Valiant

Handelbar sind Bitcoin und Ether gegen Franken, Dollar und Euro, über E-Banking, App oder telefonisch, werktags von 08:00 bis 17:30 Uhr. Die Transaktionsgebühr liegt bei 1.00 % bis CHF 25’000 und bei 0.90 % bis CHF 100’000. Der Depotpreis beträgt 0.25 % pro Jahr, mindestens CHF 50, und entfällt bis 28 Jahre.

Der Nachteil: Kein Weg nach draussen, und die Bank sagt es deutlicher als die übrigen. Die «Besonderen Bedingungen für Digitale Vermögenswerte» zählen auf, was der Dienst umfasst, und halten dann fest: «Staking und/oder eine ähnliche Tätigkeit, die Leihe sowie die Ein- und Auslieferung bzw. die Aussonderung von DV sind davon nicht erfasst.» Auf der Produktseite steht dieselbe Sache freundlicher: «Keine eigene Wallet- oder Schlüsselverwaltung erforderlich.»

Beide Formulierungen beschreiben denselben Sachverhalt. «Du brauchst keine eigene Wallet» klingt nach einer Erleichterung. «Die Auslieferung ist nicht erfasst» benennt, was fehlt.

Raiffeisen Schweiz, Migros Bank und UBS

Auf den Anlageübersichten dieser drei Institute für Privatkundinnen und Privatkunden stehen Vermögensverwaltung, Fonds, ETF, strukturierte Produkte, Edelmetalle, Aktien und Obligationen. Kryptowährungen kommen dort nicht vor.

Die Migros Bank schreibt in ihrem Ratgeberteil über Bitcoin, ohne ihn anzubieten. Das ist der Normalfall: Publizistik und Produktangebot sind zweierlei.

Wo die Angaben fehlen

Was sich auf den eigenen Seiten der Institute nicht klären liess, steht hier.

Kein Institut beziffert seinen Spread. Neben der ausgewiesenen Gebühr liegt bei jedem Kauf eine Differenz zwischen dem berechneten Kurs und dem Marktkurs, der Spread: Die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs eines Anbieters. Sie wird selten als Gebühr ausgewiesen, wirkt aber wie eine und ist mitunter der grössere Kostenblock.. Keines der geprüften Institute nennt dazu eine Zahl. Wer nur die ausgewiesenen Gebühren vergleicht, vergleicht deshalb bei allen zu günstig, und zwar in unbekanntem Ausmass. Ein Vergleich der Prozentsätze ist damit ein Vergleich des kleineren Teils des Preises.

Bei der Zürcher Kantonalbank ist offen, ob auf Kryptowährungen eine Depotgebühr anfällt. Die Preisübersicht führt Depotgebühren für inländische und ausländische Wertschriften sowie für Edelmetalle auf; ob Kryptowährungen darunterfallen oder eigens geregelt sind, liess sich ihr nicht entnehmen. Die Zahlen im Gebührenvergleich sind für dieses Institut deshalb eher zu tief als zu hoch.

Bei Raiffeisen, Migros Bank und UBS liegt ein Nicht-Fund vor. Auf ihren eigenen Seiten findet sich kein Bitcoin-Angebot, aber auch kein Satz, der eines ausschliesst. Das ist ein Unterschied: Ein Angebot kann bestehen, ohne auf der Anlageübersicht zu erscheinen, etwa weil es nur bestimmten Kundengruppen offensteht. Wer bei einer dieser Banken Kunde ist, erfährt es dort zuverlässiger als hier.

Bei Yuh ist die Abhebung nicht geklärt. Die Preisliste führt Krypto mit 1 % und Depotgebühren ausdrücklich mit «Free», sagt zur Auszahlung auf eine eigene Adresse aber nichts. Yuh ist keine Bank im hier verwendeten Sinn und steht deshalb in der Übersicht unter der Vergleich aller Schweizer Kaufwege.

Was sich dagegen klären liess, war lange offen: Ob PostFinance ausliefert, stand auf der Produktseite nicht. Dort heisst es nur, man brauche keine eigene Wallet. Die Antwort steht in der Produktbeschreibung als PDF, und sie ist eindeutig.

Was in der Schweiz anders ist

Die Dichte des Angebots. In Deutschland bestimmen Neobroker das Feld; hier bieten ein Online-Broker, zwei Kantonalbanken, eine Regionalbank und das Institut der Post Bitcoin direkt im E-Banking an. Wer in der Schweiz zur Bank geht, findet häufiger ein Angebot als anderswo.

Das Muster dahinter ist trotzdem dasselbe wie überall: Je etablierter das Institut, desto wahrscheinlicher verwahrt es selbst und liefert nicht aus. Von den fünf Instituten mit Angebot liefern zwei aus. Das eine hat als Online-Broker angefangen, das andere ist eine Kantonalbank und verlangt dafür den höchsten Satz im Feld.

Der zweite Unterschied betrifft die Aufsicht. Alle genannten Institute unterstehen der FINMA. Das schützt vor manchem, aber nicht vor dem, worum es hier geht: Aufsicht sorgt dafür, dass ein Institut ordentlich arbeitet, nicht dafür, dass es einen Vermögenswert herausgibt, dessen Herausgabe es vertraglich gar nicht vorsieht.

Was daraus folgt

Wer über die Hausbank kauft, kauft Bequemlichkeit: ein Konto, eine Oberfläche, ein Steuerauszug. Das ist ein legitimer Grund, und für einen Teil der Käufer ist es der richtige.

Wer die Bitcoin dagegen gerade deshalb hält, weil sie von keinem Unternehmen abhängen sollen, für den ist die Abhebung die Bedingung des Ganzen. Diese Frage lässt sich vor der ersten Zahlung in zwei Minuten klären und danach oft gar nicht mehr. Wie die Verwahrung anschliessend aussieht, steht unter Seed-Phrase sicher aufbewahren; was die einzelnen Wege über die Jahre kosten, rechnet der Gebührenvergleich aus.

Häufige Fragen

Kann ich Bitcoin von meiner Bank auf eine eigene Wallet abheben?

Das hängt vom Institut ab und ist die Frage, die vor der Kontoeröffnung geklärt sein sollte. Swissquote weist die Abhebung mit einem Preis aus. Die Zürcher Kantonalbank und PostFinance schliessen sie auf ihren eigenen Seiten ausdrücklich aus.

Gehören mir die Bitcoin, wenn die Bank sie verwahrt?

Wirtschaftlich ja, technisch nein. Die Schlüssel liegen beim Institut oder bei dessen Dienstleister. Man hat einen Anspruch gegenüber der Bank, aber keine Verfügungsgewalt über die Bitcoin selbst. Sichtbar wird das erst, wenn man sie bewegen will.

Warum bietet meine Bank gar kein Bitcoin an?

Dafür gibt es keine öffentliche Begründung der Institute. Belegen lässt sich nur, was auf ihren Seiten steht. Bei Raiffeisen, Migros Bank und UBS steht dort kein entsprechendes Produkt. Das ist etwas anderes als eine Absage.

Ist eine Bank sicherer als eine spezialisierte App?

Beide unterstehen in der Schweiz einer Aufsicht, aber sie schützen vor verschiedenen Dingen. Gegen das Risiko, dass ein Anbieter ausfällt, hilft weder das eine noch das andere. Dagegen hilft nur, die Bitcoin selbst zu halten.

Quellen

  1. Zürcher Kantonalbank, Kryptowährungen , abgerufen am
  2. Zürcher Kantonalbank, Preisübersicht Anlagegeschäft, Ziffer 2.4 , abgerufen am
  3. PostFinance, Produktbeschreibung Krypto (460.380 de, Stand 05.2026) , abgerufen am
  4. PostFinance, Kryptowährungen kaufen und verkaufen , abgerufen am
  5. Swissquote, Preise Kryptowährungen , abgerufen am
  6. Raiffeisen Schweiz, Anlegen für Privatkunden , abgerufen am
  7. Migros Bank, Anlegen für Privatpersonen , abgerufen am
  8. UBS Schweiz, Anlegen , abgerufen am

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