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BitcoinBasis

Bitcoin · Fortgeschritten

Bitcoin-Mining in der Schweiz

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Ein Kilowatt Dauerlast kostet am Haushaltstarif der Stadt Zürich CHF 2’169 im Jahr. Das ist die Zahl, die ein Gerät je Kilowatt einspielen muss, bevor etwas übrig bleibt. Ob es sie einspielt, hängt an zwei Grössen, die sich täglich ändern, und deshalb steht hier eine Rechnung statt eines Ergebnisses.

Was dabei überhaupt geschieht

Schürfen heisst, Blöcke für das Bitcoin-Register zu bilden. Wer einen findet, darf sich den festgelegten Betrag gutschreiben, und das ist der einzige Weg, auf dem neue Einheiten entstehen. Wie diese Menge zustande kommt, steht unter Was ist Bitcoin.

Gefunden wird durch Probieren. Ein Gerät rechnet unablässig Werte durch, bis einer die Vorgabe des Netzwerks erfüllt. Es gibt keine Abkürzung, und deshalb ist der Anteil an den gefundenen Blöcken auf Dauer der Anteil an der gesamten Rechenleistung.

Daraus folgt die Kostenstruktur. Der Aufwand ist Strom, durchgehend, ohne Pause. Alles, was ein Betrieb an Wirtschaftlichkeit gewinnt, gewinnt er beim Strompreis oder bei der Effizienz des Geräts. Ein Privatmann kann das zweite kaufen und beim ersten kaum etwas ausrichten.

Was ein Kilowatt Dauerlast kostet

Die Elektrizitätskommission ElCom veröffentlicht die Tarife jeder Gemeinde. Für die Stadt Zürich, Tarifjahr 2026, Haushaltskategorie H4, Produkt Standard, ergibt sich 24.76 Rappen je Kilowattstunde.

Der Preis besteht aus fünf Teilen, und keiner davon lässt sich beim Mining umgehen:

Bestandteil Rp./kWh
Netznutzung 10.73
Energie 7.88
Netzzuschlag nach Art. 35 EnG 2.30
Abgaben an Gemeinwesen 2.00
Messtarif 1.84
Total 24.76

Daraus folgt die Rechnung. Ein Gerät unter Dauerlast läuft 8’760 Stunden im Jahr. Je Kilowatt Leistungsaufnahme sind das 8’760 Kilowattstunden.

Leistungsaufnahme pro Tag pro Monat pro Jahr
1 kW CHF 5.94 CHF 181 CHF 2’169
3 kW CHF 17.83 CHF 542 CHF 6’507
5 kW CHF 29.71 CHF 904 CHF 10’845

Die Rechnung ist bewusst je Kilowatt aufgebaut. Geräte wechseln mit jeder Generation, Tarife wechseln mit der Gemeinde. Wer die Leistungsaufnahme seines Geräts kennt und seinen eigenen Tarif bei der ElCom nachschlägt, setzt beides in dieselbe Formel ein.

Warum hier kein Frankenergebnis steht

Die Einnahmeseite hängt an zwei Grössen, die sich täglich ändern.

Die Rechenleistung des gesamten Netzwerks. Wer schürft, erhält einen Anteil, der sich nach seinem Anteil an der gesamten Rechenleistung richtet. Steigt sie, sinkt der eigene Anteil bei unveränderter Anlage.

Der Kurs. Was der Ertrag in Franken wert ist, entscheidet der Markt. Diese Seite gibt zu Kursen keine Prognose ab, und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung ohne Kursannahme gibt es nicht.

Eine Zahl, die beide unterstellt, sieht aus wie ein Ergebnis und ist eine Vermutung mit zwei Stellen hinter dem Komma. Deshalb steht hier die Kostenseite, die sich belegen lässt, und daneben die Angabe, was auf der anderen Seite fehlt. Wer eine Rechnung mit Annahmen sehen will, findet sie in den Rechnern der Gerätehersteller; welche Annahmen darin stecken, steht dort selten.

Die drei Nischen

Sie haben eines gemeinsam: In allen dreien ist der Strom nicht zum Haushaltstarif bewertet.

Eigener Solarüberschuss

Hier ändert sich der Vergleichsmassstab, und mit ihm die ganze Rechnung. Der Haushaltstarif gilt für Strom, den man einkauft. Wer ihn selbst erzeugt, kauft nichts ein, und der Preis oben ist damit für diesen Fall die falsche Grösse.

Wer eine eigene Anlage betreibt, darf die selbst produzierte Energie nach Art. 16 Abs. 1 EnG am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbrauchen. Wer stattdessen einspeist, hat einen Anspruch auf Abnahme und Vergütung: Nach Art. 15 Abs. 1bis EnG richtet sich die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für Anlagen unter 150 Kilowatt legt der Bundesrat Minimalvergütungen fest.

Was daraus folgt. Wer eigenen Strom vermint, spart nicht den Haushaltstarif ein. Er verzichtet auf die Einspeisevergütung, und die liegt unter dem Tarif, zu dem er selbst einkauft. Die Rechnung oben ist damit für diesen Fall zu hoch angesetzt, und zwar erheblich.

Was du dafür brauchst: deinen eigenen Vergütungssatz. Er steht bei deinem Netzbetreiber und nicht in diesem Artikel, weil er je Netzgebiet verschieden ist. Ein belegter Schweizer Durchschnittswert dafür liess sich für diesen Artikel nicht ermitteln.

Nutzbare Abwärme

Ein Miner ist eine Elektroheizung, die nebenbei rechnet. Nahezu die gesamte aufgenommene Leistung verlässt das Gerät als Wärme. Wo diese Wärme ohnehin erzeugt worden wäre, etwa für Warmwasser oder eine Halle im Winter, ersetzt sie eine andere Heizung.

Die Grenze ist der Sommer. Eine Wärmequelle, die im Juli weiterläuft, ist ein Problem und kein Nutzen. Und die Rechnung trägt nur so weit, wie die ersetzte Heizung teuer war.

Strom ohne Abnehmer

Wasserkraft in Zeiten geringer Nachfrage und Anlagen, die zeitweise mehr erzeugen, als das Netz aufnimmt: Dort ist der Strom in diesem Moment wenig wert, und eine Last, die sich jederzeit abschalten lässt, ist genau die passende Abnehmerin.

Das ist kein Weg für Privatpersonen. Er setzt eine Anlage voraus, einen Netzanschluss in einer anderen Grössenordnung und eine Vereinbarung mit dem Betreiber.

Was in der Schweiz anders ist

Der Tarif hängt an der Gemeinde und nicht am Land. Die ElCom weist ihn je Netzbetreiber aus, und die Unterschiede sind erheblich. Wer rechnet, rechnet mit seinem eigenen Wert.

Der Eigenverbrauch ist gesetzlich vorgesehen. Art. 16 EnG erlaubt ausdrücklich, selbst produzierte Energie am Ort der Produktion selbst zu verbrauchen. Die Solarnische ist damit der vom Gesetz benannte Regelfall.

Und die Abnahmepflicht hat eine Obergrenze. Nach Art. 15 Abs. 2 EnG gilt sie nur für Anlagen mit höchstens 3 Megawatt Leistung oder höchstens 5’000 Megawattstunden Jahresproduktion abzüglich Eigenverbrauch. Für eine Anlage auf einem Hausdach ist das keine praktische Grenze.

Was die Rechnung sonst noch trägt

Vier Posten, die in keiner Stromrechnung stehen und trotzdem anfallen.

Die Anschaffung, die über die Nutzungsdauer abzuschreiben ist. Ein Gerät, das nach zwei Jahren nichts mehr einspielt, hat zwei Jahre Zeit gehabt.

Der Lärm. Ein Gerät mit mehreren Kilowatt Abwärme kühlt sich mit Lüftern, und die sind laut. In einer Wohnung ist das kein Nebenaspekt.

Der Netzanschluss. Mehrere Kilowatt Dauerlast an einer Haushaltszuleitung sind eine Frage an den Elektriker, bevor sie eine Frage an die Rentabilität sind.

Und die Steuer. Ob Mining als selbstständige Erwerbstätigkeit gilt oder als Liebhaberei, entscheidet über die Behandlung des Ertrags. Das ist eine eigene Frage mit eigenen Kriterien und steht unter Bitcoin-Mining und Steuern.

Was daraus folgt

Am Haushaltstarif ist die Hürde hoch und bezifferbar: CHF 2’169 je Kilowatt und Jahr, in Zürich. Wer ein Gerät mit 3 Kilowatt betreibt, muss CHF 6’507 einspielen, nur für den Strom.

In den Nischen ist sie niedriger, weil der Strom dort anders bewertet ist. Die Frage lautet dann nicht mehr, ob sich Mining lohnt, sondern ob es die bessere Verwertung für Strom ist, der sonst zu einem tieferen Preis weggeht. Das ist eine Rechnung, die jeder mit seinem eigenen Vergütungssatz aufmachen kann.

Wer Bitcoin haben will, geht den kürzeren Weg: Bitcoin kaufen statt schürfen. Mining und Kaufen sind zwei verschiedene Vorhaben. Beim ersten steht die Anlage im Mittelpunkt, und die Bitcoin fallen dabei an.

Häufige Fragen

Lohnt sich Bitcoin-Mining in der Schweiz zu Hause?

Am Haushaltstarif kostet jedes Kilowatt Dauerlast rund CHF 2'169 im Jahr. Ein Gerät mit 3 Kilowatt verursacht damit über CHF 6'500 Stromkosten jährlich, bevor Anschaffung, Lärm und Abwärme berücksichtigt sind. Ob das gedeckt ist, hängt an Grössen, die sich täglich ändern.

Ändert eigener Solarstrom die Rechnung?

Deutlich, weil sich der Vergleichsmassstab ändert. Wer einspeist, erhält nach Art. 15 EnG eine Vergütung nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis. Wer stattdessen selbst verbraucht, verzichtet auf diese Vergütung. Der Haushaltstarif ist dabei nicht der Massstab, und die Vergütung liegt tiefer.

Ist Mining in der Schweiz erlaubt?

Für den Betrieb einer eigenen Anlage ist keine Bewilligung ersichtlich. Steuerlich ist die Frage entscheidend, ob eine selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt; das behandelt der Artikel zu den Steuern beim Mining.

Wie viel Strom braucht ein Miner?

Das hängt vom Gerät ab und ändert sich mit jeder Generation. Die Rechnung hier ist deshalb je Kilowatt aufgebaut: Sie gilt für jedes Gerät, sobald du seine Leistungsaufnahme kennst.

Quellen

  1. Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom, Strompreise Schweiz, Gemeinde Zürich, Tarifjahr 2026, Kategorie H4, Produkt Standard , abgerufen am
  2. Energiegesetz (EnG), SR 730.0, Artikel 15 Abnahme- und Vergütungspflicht und Artikel 16 Eigenverbrauch , abgerufen am

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