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Geld & Recht · Fortgeschritten

Mit Bitcoin bezahlen in der Schweiz

Zuletzt geprüft: · Veröffentlicht:

In der Schweiz nehmen zwei öffentliche Stellen Bitcoin an: der Kanton Zug für Steuerrechnungen und die Stadt Lugano für alle Rechnungen, die sie stellt. Dazu kommen Geschäfte, deren Zahl sich nicht belegen lässt. Technisch läuft eine Zahlung entweder auf der Basisschicht oder über Lightning. Fast überall wird der Betrag sofort in Franken gewechselt.

Was der Kanton Zug annimmt

Zug war der erste Kanton, der das anbot, und die Bedingungen stehen auf seinen eigenen Seiten.

  • Bitcoin und Ether, keine weiteren Währungen.
  • Bis CHF 1’500’000 je Rechnung, für natürliche und juristische Personen.
  • 1 Prozent der geschuldeten Steuer als Gebühr, in Franken, direkt bei der Überweisung verrechnet.
  • Nur Rechnungen der kantonalen Steuerverwaltung: Einkommens- und Vermögenssteuer, Gewinn- und Kapitalsteuer, direkte Bundessteuer, Quellensteuern sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Der Ablauf ist kein Knopfdruck. Man meldet sich per E-Mail bei der Steuerverwaltung, bekommt einen Link, wählt dort die Währung, erhält einen QR-Code und bezahlt ihn mit einer Wallet. Wer damit rechnet, die Rechnung einfach abzuscannen, plant besser einen Vorlauf ein.

Was die Stadt Lugano annimmt

Lugano geht weiter als Zug: Angenommen werden alle Rechnungen der Stadt, unabhängig von der Art der Leistung, Gebühr oder Steuer.

  • Bitcoin, Bitcoin über Lightning und Tether (USDT).
  • 1 Prozent des bezahlten Betrags als Gebühr.
  • Rückerstattungen nur in Franken auf ein Bankkonto, nie in Kryptowährung.
  • Oberhalb von CHF 1’500’000 nennt die Stadt einen eigenen Dienst zur Kursabsicherung.

Die Stadt betreibt zusammen mit dem Unternehmen Tether die Initiative «Plan ₿». Ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit dazu stammt damit von einem Beteiligten mit eigenem Interesse.

Wie viele Geschäfte es annehmen

Hier steht keine Zahl.

Die Initiative in Lugano nennt auf ihrer eigenen Seite «360+» Geschäfte, die Bitcoin, USD₮ oder den lokalen LVGA annehmen. Das ist die Angabe eines Beteiligten über sein eigenes Programm, nicht eine unabhängig geprüfte Zahl. Sie fasst zudem drei Zahlungsmittel zusammen, von denen nur eines Bitcoin ist.

Für die Schweiz insgesamt gibt es Verzeichnisse von Akzeptanzstellen, aber keine Erhebung, deren Zustandekommen sich nachvollziehen liesse. Eine Zahl hier hinzuschreiben wäre eine Behauptung mit Nachkommastelle.

Was sich sagen lässt, ohne zu zählen: Es ist möglich, und es ist kein Zahlungsweg, auf den man sich im Alltag verlassen kann. Das ist eine Einschätzung und keine Messung. Wer eine Zahl braucht, muss selbst am Ort nachsehen.

Basisschicht oder Lightning

Diese Unterscheidung entscheidet sich am Betrag.

Die Basisschicht ist das Bitcoin-Netzwerk selbst: Jede Zahlung kommt in einen Block, im Mittel etwa alle zehn Minuten entsteht einer. Lightning ist eine Schicht darüber. Zwei Beteiligte sperren gemeinsam einen Betrag im Bitcoin-Netzwerk und verrechnen danach untereinander, ohne jede einzelne Zahlung ins Register zu schreiben. Die Blockchain kommt erst wieder ins Spiel, wenn der Kanal geschlossen wird oder wenn gestritten wird.

Basisschicht Lightning
Kosten richten sich nach Datenmenge der Zahlung und Auslastung Weglänge und Kanalkosten, sehr kleine Beträge
Dauer Minuten bis Stunden bis zur Bestätigung Sekunden
Geeignet für grosse Beträge, seltene Zahlungen kleine Beträge, Alltag
Voraussetzung nur eine Wallet ein offener Kanal oder ein Dienst, der einen stellt
Endgültigkeit mit Bestätigungen im Register sofort zwischen den Beteiligten

Die Faustregel dahinter: Auf der Basisschicht kostet eine Zahlung ungefähr gleich viel, ob sie über CHF 10 oder CHF 100’000 läuft. Die Gebühr hängt an der Datenmenge, nicht am Betrag. Deshalb ist sie für den Kaffee absurd und für die Rechnung über CHF 50’000 günstig. Lightning dreht das um.

Warum fast überall sofort in Franken gewechselt wird

Beide öffentlichen Stellen dokumentieren das selbst.

Im Kanton Zug wickelt die Bitcoin Suisse AG die Zahlung ab und überweist der Finanzdirektion ausschliesslich Schweizer Franken; sie trägt dabei das Wechselkursrisiko. In Lugano erfolgen Rückerstattungen ebenfalls nur in Franken auf ein Bankkonto.

Der Grund ist derselbe wie bei jedem Geschäft: Wer in Franken einkauft, Löhne in Franken zahlt und in Franken bilanziert, will kein Kursrisiko zwischen Rechnung und Zahlungseingang. Ein Dienstleister übernimmt es gegen eine Gebühr.

Für dich als Zahlende heisst das: Du zahlst in Bitcoin, die Gegenseite bekommt Franken. Das ist kein Etikettenschwindel, denn die Zahlung funktioniert und ist rechtlich Erfüllung. Es ist aber etwas anderes als ein Wirtschaftskreislauf in Bitcoin.

Der Steuerpunkt

Wer mit Bitcoin bezahlt, veräussert sie. Der Vorgang gleicht dem Weggeben eines Wertgegenstands. Mit einer Überweisung von einem Konto hat er wenig gemein.

Bei Privatpersonen ist der Kapitalgewinn auf beweglichem Privatvermögen steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Wer also Bitcoin zu einem tieferen Kurs erworben hat und damit bezahlt, versteuert die Differenz nicht.

Welche Wallet

Für Lightning-Wallets gibt es eine Unterscheidung, die alles andere überlagert: Hältst du die Schlüssel, oder hält sie der Anbieter?

Ist der Betrieb verwahrend, ist die App bequem: Einrichtung in Sekunden, Wiederherstellung über ein Konto. Dein Guthaben ist dann eine Forderung gegen ein Unternehmen. Ist er selbstverwahrend, hältst du die Schlüssel selbst, kümmerst dich um die Sicherung und trägst den Verlust, wenn sie fehlt.

Wie deutlich das ein Anbieter sagt, ist ein brauchbarer erster Test. Wallet of Satoshi etwa bietet beides an und beschreibt den Unterschied in eigenen Worten: im verwahrenden Betrieb halte der Anbieter die Schlüssel, im selbstverwahrenden kontrolliere der Nutzer die privaten Schlüssel und sei für die Sicherungen verantwortlich.

Diese Seite empfiehlt hier kein Produkt. Bei einer weiteren verbreiteten Lightning-Wallet war die eigene Dokumentation für diesen Artikel nicht abrufbar; die Angabe zur Verwahrung steht deshalb nicht hier. Was ohne Beleg bleibt, steht nicht da.

Die Frage, die du stellst, bevor du eine App installierst, ist immer dieselbe: Steht in der eigenen Dokumentation, wer die Schlüssel hält? Wenn sie es nicht sagt, ist das die Antwort. Den Hintergrund dazu liefert die Selbstverwahrung.

Was in der Schweiz anders ist

Zwei öffentliche Stellen nehmen es an. Das ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich, und es ist an der Quelle belegbar statt aus Ankündigungen abgeleitet.

Die Abwicklung läuft über einen beaufsichtigten Finanzintermediär. Beide Stellen nennen die Bitcoin Suisse AG. Der Weg über ein reguliertes Unternehmen ist der Grund, warum eine Verwaltung das überhaupt anbieten kann.

Und die steuerliche Grundfrage ist geklärt, was das Bezahlen praktisch erst brauchbar macht: Wo jede Zahlung einen steuerbaren Vorgang auslöst, wird niemand mit Bitcoin bezahlen. Hier ist der private Kapitalgewinn steuerfrei, und damit ist der Vorgang steuerlich folgenarm.

Wer noch keine Bitcoin hat, findet den Weg dorthin an anderer Stelle. Bezahlen ist der Schritt danach, nicht der erste.

Wenn du es einmal ausprobieren willst

Nimm einen Betrag, dessen Verlust dich nicht stört, und zahle damit etwas Kleines über Lightning. Eine Ersparnis bringt das nicht. Danach weisst du, wie sich der Vorgang anfühlt, und ob er für dich über eine Möglichkeit auf dem Papier hinausgeht.

Häufige Fragen

Kann man in der Schweiz Steuern mit Bitcoin bezahlen?

Im Kanton Zug ja, für von der kantonalen Steuerverwaltung gestellte Rechnungen bis CHF 1'500'000. Angenommen werden Bitcoin und Ether, es fällt eine Gebühr von 1 Prozent der geschuldeten Steuer an. In der Stadt Lugano lassen sich alle Rechnungen der Stadt so bezahlen, ebenfalls gegen 1 Prozent.

Bekommt der Kanton dann Bitcoin?

Nein. Die Bitcoin Suisse AG wickelt die Zahlung ab und überweist der Finanzdirektion des Kantons Zug ausschliesslich Schweizer Franken; sie trägt dabei das Wechselkursrisiko. In Lugano erfolgen auch Rückerstattungen nur in Franken auf ein Bankkonto.

Was kostet eine Bitcoin-Zahlung?

Auf der Basisschicht richtet sich die Gebühr nach der Datenmenge der Zahlung und der Auslastung des Netzwerks, nicht nach dem Betrag. Über Lightning sind die Beträge deutlich kleiner, dafür kommen je nach Wallet Kanal- oder Servicekosten dazu. Eine allgemein gültige Zahl gibt es nicht.

Muss ich eine Zahlung mit Bitcoin versteuern?

Wer mit Bitcoin bezahlt, gibt sie weg. Das ist eine Veräusserung. Bei Privatpersonen sind Kapitalgewinne auf beweglichem Vermögen steuerfrei, der Gewinn daraus ist also nicht steuerbar. Für den Bestand am Stichtag gilt die Vermögenssteuer unverändert.

Quellen

  1. Kanton Zug, Steuerverwaltung: Steuern bezahlen mit Kryptowährungen , abgerufen am
  2. Città di Lugano, Pagamenti in criptovalute , abgerufen am
  3. Città di Lugano und Tether, Plan ₿ , abgerufen am
  4. Lightning Network, BOLT #0: Introduction and Index , abgerufen am
  5. Wallet of Satoshi, Produktseite zu verwahrendem und selbstverwahrendem Betrieb , abgerufen am

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