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BitcoinBasis

Geld & Recht · Fortgeschritten

Bitcoin als Kreditsicherheit

Zuletzt geprüft: · Veröffentlicht:

Ein Kredit gegen Bitcoin verspricht Liquidität, ohne den Bestand aufzugeben. Das Versprechen stimmt. Nur ist die Begründung, mit der es international beworben wird, in der Schweiz gegenstandslos. An ihre Stelle tritt ein Risiko, das in ausländischen Texten gar nicht vorkommen kann.

Das Argument, das hier nicht greift

In den Vereinigten Staaten und in Deutschland ist der Kursgewinn ein Steuertatbestand. Wer verkauft, löst eine Steuer aus; wer beleiht, verschiebt sie. Daraus ist ein ganzes Genre von Texten entstanden: «borrow, don’t sell».

In der Schweiz ist der Verkauf im Privatvermögen steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG, ausführlich unter Bitcoin und Steuern). Es gibt keine Steuer, die sich aufschieben liesse. Wer das Argument trotzdem liest, liest eine übersetzte Quelle und sollte den Rest des Textes mit demselben Vorbehalt lesen.

Was bleibt, sind gewöhnliche Gründe für einen Kredit: Du brauchst Geld für eine bestimmte Sache und willst den Bestand behalten, weil du ihn langfristig hältst. Das ist ein nachvollziehbarer Grund. Er trägt nur nicht so weit wie eine ersparte Steuer, und er rechtfertigt weniger Risiko.

Was ein Kredit steuerlich auslöst

Die Vorprüfung im Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV nennt fünf Kriterien. Sind sie kumulativ erfüllt, gehen die Steuerbehörden in jedem Fall von privater Vermögensverwaltung aus, also von steuerfreien Kapitalgewinnen. Das vierte lautet:

Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (wie z.B. Zinsen, Dividenden, usw.) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen.

Zwei Möglichkeiten, und für Bitcoin fällt die zweite weg. Eine Aktie zahlt Dividende, eine Anleihe Zins; damit lassen sich Schuldzinsen aufwiegen. Bitcoin wirft nichts ab. Wer seinen Bestand belehnt, erfüllt die erste Möglichkeit nicht mehr und kann die zweite gar nicht erfüllen.

Ein Kredit auf Bitcoin kann damit die Steuerfreiheit gefährden, die den Kern des Schweizer Steuerbildes ausmacht. Dieser Zusammenhang steht in keinem internationalen Text, weil es ihn dort nicht gibt.

Was steuerlich stattdessen passiert

Der Bitcoin bleibt dein Vermögen und steht weiter in der Steuererklärung, auch wenn er verpfändet ist
Die Schuld mindert das steuerbare Vermögen
Die Schuldzinsen sind im Rahmen der Regeln zum Schuldzinsenabzug abziehbar
Der Kursgewinn bleibt im Privatvermögen steuerfrei, solange die Einstufung als private Vermögensverwaltung hält

Die konkrete Höhe des Schuldzinsenabzugs und die kantonalen Besonderheiten stehen nicht hier: Sie hängen von deiner Gesamtsituation ab, und eine Zahl ohne diese Situation wäre wertlos.

Die Mechanik, unabhängig von jeder Kursmeinung

Ein besicherter Kredit funktioniert nach einem einfachen Verhältnis: Der Wert der Sicherheit steht dem geschuldeten Betrag gegenüber. Fällt dieses Verhältnis unter eine im Vertrag vereinbarte Schwelle, muss nachgeschossen oder verwertet werden.

Das ist eine Rechenregel und enthält keine Kursmeinung. Wer eine Sicherheit im Wert von 100 für einen Kredit von 50 stellt, hat Spielraum bis zu einem Rückgang von 50 %, je nach vereinbarter Schwelle deutlich weniger. Wer für denselben Kredit nur 70 stellt, hat entsprechend weniger. Wie wahrscheinlich ein solcher Rückgang ist, steht hier nicht und lässt sich nicht seriös sagen. Was sich sagen lässt: Die Verwertung folgt dem Vertrag, nicht deiner Einschätzung, und sie geschieht in dem Moment, in dem sie am wenigsten passt.

Der zweite Punkt ist die Verwahrung. Während der Laufzeit sind die Bitcoin nicht in deiner alleinigen Verfügungsgewalt, sonst taugten sie nicht als Sicherheit. Wie genau sie gehalten werden, wer wann darauf zugreifen kann und was bei einer Insolvenz des Gegenübers geschieht, ist die Frage, die vor Vertragsschluss zu klären ist. Wer sich für Selbstverwahrung entschieden hat, gibt hier einen Teil davon auf; was daran hängt, steht unter Seed-Phrase sichern.

Gilt das Konsumkreditgesetz?

Untersteht ein Kredit dem Konsumkreditgesetz (KKG), stehen dir Dinge zu, auf die du sonst keinen Anspruch hast:

Widerrufsrecht 14 Tage, schriftlich (Art. 16 Abs. 1)
Kreditfähigkeitsprüfung Die Kreditgeberin muss prüfen, ob du zurückzahlen kannst (Art. 28)
Höchstzinssatz Seit dem 1. Januar 2026: 10 % für Barkredite, 12 % für Überziehungskredite. Die Regel steht in Art. 14 KKG, die Berechnung in Art. 1 VKKG (SAR3MC plus 10 bzw. 12 Prozentpunkte, mindestens 10 bzw. 12 %); das EJPD überprüft den Satz mindestens jährlich
Folge bei Verstoss Der Vertrag kann nichtig sein; dann schuldest du weder Zinsen noch Kosten (Art. 15)

Ob es gilt, hängt an vier Stellen des Gesetzes. Drei davon kannst du selbst nachsehen:

  1. Bist du Konsumentin oder Konsument? Nur natürliche Personen, und nur für einen Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist (Art. 3).
  2. Wie hoch ist der Kredit? Unter CHF 500 und über CHF 80’000 gilt das Gesetz nicht (Art. 7 Abs. 1 Bst. e).
  3. Wie lange läuft er? Muss der Kredit innert höchstens drei Monaten zurückgezahlt werden, gilt es ebenfalls nicht (Art. 7 Abs. 1 Bst. f).
  4. Und die Sicherheit. Ausgenommen sind Kredite, die «durch hinterlegte bankübliche Sicherheiten oder durch ausreichende Vermögenswerte, welche die Konsumentin oder der Konsument bei der Kreditgeberin hält, gedeckt sind» (Art. 7 Abs. 1 Bst. b).

Punkt 4 ist der offene. Ob verpfändete Bitcoin eine «bankübliche Sicherheit» im Sinne dieser Bestimmung sind, liess sich für diesen Artikel nicht klären, weder aus dem Gesetz noch aus einer Publikation einer Behörde. Ebenso wenig, ob Bitcoin in einer Multisig-Konstruktion als Vermögenswerte gelten, die du «bei der Kreditgeberin hältst», wenn sie gerade nicht bei ihr allein liegen.

Was daraus praktisch folgt: Frag vor Vertragsschluss schriftlich, ob der Anbieter den Vertrag als Konsumkredit behandelt. Die Antwort entscheidet darüber, ob du 14 Tage widerrufen kannst und ob eine Zinsobergrenze gilt. Eine schriftliche Antwort hast du im Streitfall in der Hand. Sagt der Anbieter, das KKG gelte nicht, lass dir sagen, auf welche Ausnahme er sich stützt.

Was in der Schweiz anders ist

Drei Dinge, zusammengefasst:

  1. Kein Steueraufschub als Motiv. Der Verkauf ist im Privatvermögen ohnehin steuerfrei.
  2. Ein Steuerrisiko als Gegenrichtung. Fremdfinanzierung berührt die Vorprüfung nach Kreisschreiben Nr. 36, und Bitcoin kann die Ausweichmöglichkeit über Vermögenserträge nicht erfüllen.
  3. Der Bestand bleibt in der Vermögenssteuer, obwohl er verpfändet ist. Die Schuld steht daneben, aber sie ersetzt ihn nicht.

Wer aus einer amerikanischen Quelle rechnet, hat Punkt 1 als Vorteil, Punkt 2 gar nicht und Punkt 3 falsch. Damit stehen drei Fehler in einer Entscheidung über den eigenen Bestand.

Und eine Möglichkeit, die im Vergleich oft untergeht: Statt einen Kredit auf den Bestand aufzunehmen, kann man einen Teil davon verkaufen: steuerfrei, ohne Zinsen, ohne Verwertungsschwelle. Später lässt sich wieder kaufen. Wie das geht und was es kostet, steht unter wo sich in der Schweiz nachkaufen lässt. Weil dieser Weg hierzulande offensteht, trägt das internationale Argument nicht.

Häufige Fragen

Spare ich mit einem Bitcoin-Kredit Steuern?

In der Schweiz nicht auf dem Kursgewinn; der ist im Privatvermögen ohnehin steuerfrei. Schuldzinsen sind im Rahmen der gesetzlichen Regeln abziehbar, und die Schuld mindert das steuerbare Vermögen. Der Bitcoin bleibt dabei in der Steuererklärung.

Kann ein Kredit auf Bitcoin steuerliche Nachteile haben?

Möglich. Die Vorprüfung im Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV verlangt unter anderem, dass die Anlagen nicht fremdfinanziert sind oder die Vermögenserträge daraus grösser sind als die anteiligen Schuldzinsen. Bitcoin wirft keine Erträge ab, also lässt sich die zweite Möglichkeit nicht erfüllen.

Was passiert bei einem Kursrückgang?

Verträge dieser Art sehen eine Schwelle vor, bei deren Unterschreiten Sicherheiten nachzuschiessen sind oder verwertet werden. Wie hoch sie liegt und wie schnell reagiert werden muss, steht im jeweiligen Vertrag.

Wem gehören die Bitcoin während der Laufzeit?

Das hängt von der Ausgestaltung ab und ist die entscheidende Frage vor Vertragsschluss. Sie sind während der Laufzeit nicht in deiner alleinigen Verfügungsgewalt, sonst wären sie keine Sicherheit.

Quellen

  1. ESTV, Kreisschreiben Nr. 36 «Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel», 27. Juli 2012, Ziffer 3 , abgerufen am
  2. Kanton Bern, Finanzdirektion, TaxInfo «Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel», Stand 14. Dezember 2023 , abgerufen am
  3. ESTV, Dossier Steuerinformationen, «Kryptowährungen: verschiedene Mitteilungen», Oktober 2023 , abgerufen am
  4. Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG, SR 221.214.1), Stand 1. September 2023 , abgerufen am
  5. Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG, SR 221.214.11), Art. 1, Stand 1. Juli 2021 , abgerufen am
  6. Bundesverwaltung, Medienmitteilung «Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt per 1. Januar 2026», 31. Oktober 2025 , abgerufen am

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